Im Familienrecht berate ich Sie in allen Fragen, die bei einer Trennung bzw. Scheidung auftreten und zu Fragen im Zusammenhang mit Kindern. Ich bin auf Ihrer Seite und unterstütze Sie bei möglichen Konflikten. Ich berate hier vor allem Frauen, Kinder, Jugendliche und queere Menschen.
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, brauchen Sie eine anwaltliche Vertretung. Ich stelle für Sie die notwendigen Anträge bei Gericht und berate Sie zu allen Themen, die damit verbunden sind, wie zum Beispiel Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Ich unterstütze Sie, wenn es darum geht, wer die Entscheidungen für die Kinder trifft und wer wie viel Zeit mit den Kindern verbringen darf (Sorge- und Umgangsrecht). Hierbei habe ich auch immer die Rechte und Bedürfnisse der Kinder im Blick.
Verfahren vor Gericht können gerade im Familienrecht sehr lange dauern und belastend sein. Im Vordergrund steht deshalb bei meiner Beratung die Einigung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Manchmal ist das jedoch nicht möglich. Dann setze ich mich engagiert und lösungsorientiert vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Ist Gewalt im Spiel, so helfe ich Ihnen, sich schnell zu schützen. Mit einem Eilantrag bei Gericht kann zum Beispiel erreicht werden, dass sich der Täter Ihnen und ihren Kindern nicht mehr nähern darf.
Gewaltschutz
Bei Gewalt oder Stalking schützt das Gewaltschutzgesetz vor dem Täter. Mit einem Antrag bei Gericht kann zum Beispiel erreicht werden, dass der Täter nicht mehr in die gemeinsame Wohnung darf. Bei häuslicher Gewalt gilt das auch, wenn der Täter die Wohnung selbst angemietet hat.
Außerdem kann erreicht werden, dass er sich der verletzten Person nicht mehr nähern oder Kontakt aufnehmen darf. Bei einem Verstoß drohen dem Täter eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Ich berate und unterstütze Sie gerne so früh wie möglich, um eine weitere Eskalation der Gewalt zu verhindern.