Erstberatung
Eine durchschnittliche erste Beratung kostet bei mir 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Sache kann die Gebühr auch einmal höher ausfallen. Informationen dazu erhalten Sie vor der Beratung. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, diesen Betrag zu bezahlen, aber keinen Beratungshilfeschein erhalten, können wir im Ausnahmefall auch einen geringeren Betrag vereinbaren. Fragen Sie in der Terminvereinbarung danach.
Beratungshilfe
Wenn Sie wenig Geld haben, gibt es die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein für die Erstberatung zu bekommen. Dann kostet die Beratung für Sie nur noch 15 Euro. Sie erhalten diesen beim Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk.
- Das Formular für den Antrag zur Beratungshilfe finden Sie hier: Formular Beratungshilfeschein
- Weitere Informationen für die Beratungshilfe in Berlin finden Sie hier: Beratungshilfe beantragen
Bitte bringen Sie zur Erstberatung den Beratungshilfeschein und 15 Euro mit. Nur dann kann ich Sie beraten.
Gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung
Bei einer Vertretung vor Gericht oder auch außerhalb entstehen weitere Kosten. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wie hoch sie sind, erläutere ich Ihnen in der Erstberatung. Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In besonderen Fällen ist eine individuelle Honorarvereinbarung notwendig.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie wenig oder kein Einkommen haben, gibt es die Möglichkeit für das
Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Damit werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten zunächst vom Staat bezahlt.
Weitere Informationen und das Formular finden Sie hier: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Beiordnung
In der Nebenklagevertretung gibt es bei bestimmten Taten die Möglichkeit, dass ich mich als Ihre Anwältin beiordnen lasse und der Staat die anwaltlichen Kosten übernimmt. Ob das in Ihrem Fall geht, besprechen wir in der Erstberatung.
In der Strafverteidigung haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine
Pflichtverteidigung. Dann rechne ich die Gebühren beim Staat ab. Bei einer
Verurteilung müssen Sie die Gebühren an den Staat zurückzahlen. Auch hier
besprechen wir die Einzelheiten in der Erstberatung.