Strafrecht

Im Strafrecht bin ich spezialisiert auf Nebenklagevertretung. In bestimmten Fällen biete ich auch Strafverteidigung an.

Nebenklage

Wenn eine andere Person Sie verletzt hat, dann haben Sie bestimmte Rechte in dem Verfahren gegen den Täter. Sie können sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Zeugin im Verfahren sind, sondern selbst am gesamten Verfahren mitwirken dürfen.

Mit der Nebenklage werden die Rechte von verletzten Menschen gestärkt. Ich helfe Ihnen, dagegen vorzugehen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Ich bin dabei, wenn Sie als Zeugin vernommen werden und wenn es ein Gerichtsverfahren gegen den Täter gibt.

Als Ihre Anwältin kann ich für Sie die Akte des Verfahrens einsehen, Zeug*innen benennen und im Prozess Fragen stellen. Sie können dann aktiv am Verfahren teilnehmen und haben eine Unterstützerin an Ihrer Seite.

Nebenklage kommt insbesondere in Betracht bei:

  • Sexualstraftaten
  • Tötungsdelikten (hier können die Hinterbliebenen Nebenkläger*innen sein)
  • Körperverletzung
  • Menschenhandel und Freiheitsberaubung
  • Verstoß gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

Gerne berate ich Sie, ob in Ihrem Fall eine Nebenklage möglich ist und wie Sie am besten vorgehen. Dazu kann auch die Frage gehören, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist.

Daneben berate ich Sie auch gerne zur Frage, ob Sie Schadensersatz gegen den Täter verlangen können (sogenannter „Adhäsionsantrag“) und ob Sie Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz haben.

Strafverteidigung

Ich unterstütze Sie, wenn der Staat, also Polizei oder Staatsanwaltschaft, wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt. Ich sorge dafür, dass ihre Rechte von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eingehalten werden.

Mit einer Verteidigerin haben Sie mehr Möglichkeiten, auf das Verfahren gegen Sie Einfluss zu nehmen. Ich kann ihre Akte einsehen und herausfinden, was genau gegen Sie vorliegt und wie Sie sich dagegen wehren können. Ich berate Sie umfassend über die rechtliche Lage, den Ablauf des Verfahrens und wir erarbeiten zusammen eine Strategie zur bestmöglichen Verteidigung. Ich lege bei der Beratung viel Wert darauf, dass ich komplizierte juristische Fachbegriffe und Verfahren gut verständlich erläutere.

Ich verteidige nicht beim Vorwurf von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt,
rassistischen, antisemitischen, LGBTQI+ feindlichen und rechtsextremen Straftaten.